Grundsteuerreform nimmt wichtige Hürde
Die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Reform der Grundsteuer hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen: Der Bundestag stimmte am Freitag für die dafür nötige Grundgesetzänderung und verabschiedete auch den Gesetzentwurf zur Reform. Zustimmen muss nun noch der Bundesrat, das ist für Anfang November vorgesehen. Auch dort ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die Grundsteuer muss bis zum Jahresende reformiert werden.
Die Grundsteuer muss einmal jährlich von Besitzern von Grundbesitz und Gebäuden bezahlt werden - diese dürfen die Abgaben auf die Mieter umlegen. Für die Kommunen ist die Steuer mit über 14 Milliarden Euro jährlich eine wichtige Einnahmequelle. Weil die Werte, nach denen die Steuer berechnet wird, allerdings veraltet sind, ordnete das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis Ende 2019 an.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) legte zur Berechnung ein wertabhängiges Modell vor, das unter anderem auch die Miete, das Alter der Gebäude und die Immobilienart berücksichtigt. Vor allem Bayern lehnt das aber ab und fordert eine reine Berechnung nach der Fläche - also ein wertunabhängiges Modell. Damit Länder eigene Regeln erlassen können, ist eine Öffnungsklausel vorgesehen.
Für die dafür nötige Grundgesetzänderung stimmten am Freitag 495 von 644 Abgeordneten, damit wurde die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht. Die AfD stimmte ebenso wie die Linke dagegen, außerdem gab es zehn Enthaltungen. Das eigentliche Gesetz zur Reform der Grundsteuer wurde danach mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen angenommen.
Bayern habe sich "mit seinen Länderinteressen quergestellt", sagte der SPD-Kommunalexperte Bernhard Daldrup im Bundestag, deshalb gebe es nun die Öffnungsklausel. Das wertabhängige Modell bezeichnete er als "gerecht", denn so werde verhindert, dass Villenbesitzer in teurer Lage weniger Steuern zahlten als Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage.
Der Eigentümerverband Haus & Grund argumentierte dagegen, die Reform werde in dieser Form "die Kosten des Wohnens weiter nach oben treiben". Das Ganze sei eine "Reform für die Kommunen, nicht für die Bürger". Besser sei eine Besteuerung nach Fläche.
Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) begrüßte die Reform hingegen und bezeichnete es als "ökonomisch sinnvoll", die Steuerhöhe eng an den Wert der Immobilien zu koppeln. Die Öffnungsklausel räume allerdings "leider" den Ländern die Möglichkeit ein, "ihr eigenes Süppchen zu kochen". Zu befürchten sei ein "föderaler Flickenteppich".
Bayern zeigte sich erwartungsgemäß erfreut über den möglichen Sonderweg: Die Länderöffnungsklausel und die Möglichkeit, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen, seien "der richtige Weg", erklärte die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Die Länder könnten nun ein eigenes und für sie besser passendes Modell auflegen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, in Bayern könne nun ein "Einfach-Steuer-Modell" kommen.
Zur Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter hatte die Linke einen Antrag eingebracht, dass diese nicht länger abgewälzt werden darf. Dieser wurde jedoch am Freitag im Bundestag abgelehnt.
(W.Budayev--DTZ)