Bundestag ebnet mit Grundgesetzänderung Weg für Grundsteuerreform
Der Bundestag hat am Freitag mit einer Grundgesetzänderung den Weg für eine Reform der Grundsteuer frei gemacht. Für die Grundgesetzänderung stimmten 495 von 644 Abgeordneten, damit wurde die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht. Erforderlich ist die Grundgesetzänderung wegen einer geplanten Öffnungsklausel, die den Bundesländern erlaubt, eigene Regeln zur Neuberechnung der Grundsteuer zu erlassen.
Auch das eigentliche Gesetz zur Reform der Grundsteuer wurde im Parlament angenommen. Dafür stimmten die Fraktionen von Union, SPD und Grünen, dagegen votierten die AfD und die FDP, die Linke enthielt sich.
Die Grundsteuer muss nach einem Gerichtsurteil bis zum Jahresende neu geregelt werden, weil die zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte veraltet sind. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) legte dafür ein wertabhängiges Modell vor, bei dem unter anderem auch Mietkosten und Baujahr der Gebäude berücksichtigt werden.
Unter anderem Bayern lehnt das ab und forderte ein reines Flächenmodell. Damit die Länder eigene Regeln erlassen können, gibt es die Öffnungsklausel. Zustimmen muss nach dem Bundestag allerdings auch noch der Bundesrat.
(N.Loginovsky--DTZ)