Sonntagsverkauf in Bäckereien mit Café über Ladenschlusszeiten hinaus möglich
Bäckereien mit einem angeschlossenen Café können sonntags auch über die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten hinaus Brötchen und Brote verkaufen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag im Fall eines Münchner Bäckers, der sonntags länger als die in Bayern vorgeschriebenen drei Stunden öffnete. Der BGH wies die dagegen gerichtete Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs endgültig ab. (Az. I ZR 44/19)
Bei den Filialen, in denen sonntags länger als drei Stunden verkauft wurde, handelt es sich nach Ansicht der Bundesrichter um Gaststättengewerbe, weil dort auch Cafés betrieben werden. Das Gaststättengesetz erlaubt eine längere Öffnungszeit.
Die Ladenschlusszeiten für Bäckereien sind in den Bundesländern zwar unterschiedlich geregelt. Sie reichen von drei Stunden in Bayern bis zu neun Stunden in Berlin. Die Entscheidung des BGH hat aber mit Blick auf die Öffnungszeiten für sogenannte Bäckereicafés bundesweite Bedeutung. Ein Sonntagsverkauf in Bäckereien mit Café dürfte bundesweit zulässig sein, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.
(W.Uljanov--DTZ)