Bundesgerichtshof prüft Öffnungszeiten in Bäckereien an Sonn- und Feiertagen
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute (09.00 Uhr) über die Öffnungszeiten von Bäckereien an Sonn- und Feiertagen. Konkret müssen die Bundesrichter darüber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Geschäfte als sogenannte Bäckereicafés länger als eigentlich im Ladenschlussgesetz vorgeschrieben öffnen können. Hintergrund ist die Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Münchner Bäckereikette, die in ihren Filialen länger als die in Bayern zulässigen drei Stunden Brote und Brötchen verkaufte. (Az. I ZR 44/19)
Die Gerichte in München wiesen die Klage ab. Das Oberlandesgericht München begründete dies damit, dass es sich aufgrund der vorhandenen Sitzgelegenheiten um einen Mischbetrieb aus Bäckerei und Cafébetrieb handle. Die Verkäufe über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden seien daher durch eine Ausnahmeregelung im Gaststättengesetz zulässig. Ein Knackpunkt in dem Rechtsstreit ist zudem, ob unbelegte Brötchen als "zubereitete Speisen" eingestuft werden können. Ob bereits am Donnerstag ein Urteil fällt, ist unklar.
(O.Tatarinov--DTZ)