FDP und Koalitionsfraktionen erzielen Einigung bei Reform der Grundsteuer
Im Streit um eine Reform der Grundsteuer haben die FDP und die Koalitionsfraktionen einen Durchbruch erzielt. "Wir werden am Freitag zustimmen, weil unseren Bedenken Rechnung getragen wurde", sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Florian Toncar, am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Er äußerte sich kurz vor Beginn der Sitzung des Finanzausschusses, in dem die Beratungen abgeschlossen werden sollten.
Für das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entworfene Gesetz ist wegen einer geplanten Länderöffnungsklausel eine Grundgesetzänderung nötig. Für die dafür benötigte Zweidrittelmehrheit im Bundestag sind also auch die Stimmen der FDP entscheidend. Die Liberalen hatten jedoch im Zusammenhang mit der Klausel vor zu viel Bürokratie gewarnt und auf einen Kompromiss gedrungen - andernfalls sei eine Zustimmung zu der Reform nicht sicher.
Die FDP setzte nun nach eigenen Angaben durch, dass im Gesetz verankert wird, dass ein "unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand zu vermeiden" sei. Außerdem dürfe für die Steuerpflichtigen "durch das Verfahren zur Normierung des Grundsteueraufkommens keine gesonderte Erklärungspflicht entstehen". Damit ist gesichert, dass nicht etwa Haus- und Grundbesitzer zwei Steuererklärungen abgeben müssen.
Toncar sagte dazu, bereits am Dienstag sei "den ganzen Tag verhandelt" worden und es lägen nun "zwei intensive Tage hinter uns". Mit dem Ergebnis seien die Liberalen aber zufrieden. Über das Gesetz zur Reform der Grundsteuer soll am Freitag abschließend im Bundestag debattiert und abgestimmt werden. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.
Die Grundsteuer muss nach einem Gerichtsurteil bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte veraltet sind. Scholz bevorzugt ein wertabhängiges Modell, bei dem unter anderem auch die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte berücksichtigt werden sollen.
Vor allem Bayern sträubt sich allerdings dagegen und plädiert für eine Berechnung nach der Fläche - auch die FDP bevorzugt das Flächenmodell. Um einen mehrheitsfähigen Gesetzentwurf zu erzielen, schlug Scholz eine Öffnungsklausel vor, die den Ländern abweichende Regelungen ermöglicht.
(N.Loginovsky--DTZ)