Ministerin Hinz: Unstimmigkeiten bei Kontrolle von Wurstfirma Wilke
Die hessische Verbraucherschutzministerin Priska Hinz (Grüne) hat "Unstimmigkeiten" bei der Kontrolle des Wurstherstellers Wilke eingeräumt. Eine am 5. September geplante gemeinsame Kontrolle des Betriebs hätten Vertreter des zuständigen Landkreises Waldeck-Frankenberg vor dem Eintreffen ihrer Kollegen des Regierungspräsidiums Kassel und des Landeslabors Hessen allein absolviert, teilte Hinz am Mittwoch dem Umweltausschuss des Hessischen Landtags mit. Statt der gemeinsamen Kontrolle habe es lediglich eine gemeinsame Besprechung an dem Tag gegeben.
Über die Mängel in dem Betrieb habe der Landkreis dem Regierungspräsidium dann "nach bisherigem Kenntnisstand" nur "unzureichend" berichtet, führte Hinz weiter aus. Sie habe den Landkreis aufgefordert, bis zum 25. Oktober "noch offene Fragen" zu beantworten.
In Wurstwaren von Wilke waren bereits im März schädliche Bakterien, sogenannte Listerien, festgestellt worden. Drei ältere Todesfälle werden mittlerweile damit in Verbindung gebracht. Hinz sagte, in ihrem Ministerium sei erst am 16. September durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie durch das Robert-Koch-Institut klar geworden, dass es einen Zusammenhang zwischen an Listerien Erkrankten und der Firma Wilke gebe.
Das Ministerium habe den Landkreis als zuständige Überwachungs- und Kontrollbehörde informiert, der den Betrieb kontrollierte und die Reinigung und Desinfektion veranlasste, sagte Hinz weiter. Das Ministerium habe den Landkreis dann auch gedrängt, den Betrieb zu schließen.
Die Ministerin sagte, erst nach der Schließung habe sie erstmals von den "erheblichen baulichen Mängeln" bei Wilke erfahren - die aber seit längerem bestanden haben müssten. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Kassel. "Auch wir wollen wissen, wer für diese Zustände verantwortlich ist und wie es sein kann, dass da so lange nichts aufgefallen ist", betonte Hinz.
Sie versicherte, eine vollständige Liste aller Einzelhandelsverkaufsstellen von Wilke-Waren liege den Behörden nicht vor. Daher könnten die Behörden sie auch nicht veröffentlichen. Das Unternehmen müsse nur seine direkten Lieferanten und Kunden über mangelhafte Ware aufklären - diese müssten dann wiederum ihre Kunden informieren. "Wir können schlicht nicht nachvollziehen, in welchem Supermarkt und in welcher Kantine die Wilke-Wurst verkauft wurde."
(A.Stefanowych--DTZ)