Bundesgerichtshof prüft Legal-Tech-Geschäftsmodelle
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (10.00 Uhr) in einem Rechtsstreit um das Portal wenigermiete.de die Geschäftsmodelle von sogenannten Legal-Tech-Unternehmen. Die Bundesrichter müssen darüber entscheiden, in welcher Form die vor allem an Verbraucher gerichteten Angebote zulässig sind. Legal-Tech-Unternehmen bearbeiten Standardfälle etwa im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse oder bei Flugausfällen mithilfe von Softwareprogrammen. Strittig ist, ob unerlaubte Rechtsdienstleistungen vorliegen. (Az. VIII ZR 285/18)
Im konkreten Fall geht es um das Portal wenigermiete.de, das Mietern die Prüfung von Ansprüchen und die Durchsetzung niedrigerer Mieten anbietet. Zahlen müssen Kunden nur bei Erfolg. Das Unternehmen agiert aber nicht als Rechtsanwaltskanzlei, sondern arbeitet auf Grundlage einer Sonderregelung für Inkassounternehmen, die Forderungen eintreiben. Der BGH muss darüber entscheiden, ob das Angebot durch diese Regelung gedeckt ist. Ob bereits am Mittwoch ein Urteil fällt, ist unklar.
(O.Tatarinov--DTZ)