Meisterpflicht gilt wieder für Handwerker wie Fliesenleger und Böttcher
Das Bundeskabinett hat die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerke beschlossen. Damit sollten die Qualität und die Qualifikation im Handwerk gestärkt und dessen Zukunft nachhaltig gesichert werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Die rund eine Million Betriebe des Handwerks seien eine "tragende Säule des Mittelstands", hob Minister Peter Altmaier (CDU) hervor.
Der Qualitätsstandard "Meister" stehe im deutschen Handwerk für "Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft", fügte der Wirtschaftsminister hinzu. Die Meisterpflicht mache Handwerksberufe zudem attraktiv für junge Menschen und sei Voraussetzung für duale Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung.
Grundsätzlich unterliegt ein Handwerk der Meisterpflicht dann, wenn es sich um eine "gefahrgeneigte" Tätigkeit handelt und eine Regelung zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist. Darüberhinaus soll die Reglementierung zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes beitragen. Die Neuregelungen, die im Koalitionsvertrag vereinbart waren, sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden.
Die Zulassungspflicht wird für folgende Handwerke wieder eingeführt: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sowie Parkettleger. Ferner gilt die Meisterpflicht künftig wieder für Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller.
(W.Uljanov--DTZ)