BGH verhandelt über Mieterhöhung bei sozialer Härte
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute (11.00 Uhr) zur Frage, inwieweit Mieter sich aus sozialen Härtegründen gegen eine Mieterhöhung wehren können. Konkret klagt ein Hartz-IV-Empfänger aus Berlin gegen die Erhöhung seiner Kaltmiete von bislang 574 um weitere 240 Euro.
Die Vermieterin begründet dies mit Modernisierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, größere Balkone und die Wiederinbetriebnahme eines Fahrstuhls. Der Kläger beruft sich auf eine gesetzliche Härteklausel und hatte damit vor dem Landgericht Berlin weitgehend Erfolg. (Az. BGH: VIII ZR 21/19)
(P.Vasilyevsky--DTZ)