Verfahren zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen soll sich ändern
Wer für den Nebenwohnsitz eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen möchte, sollte dies rasch erledigen. Allen Betroffenen werde geraten, "bis spätestens Ende Oktober einen Antrag auf Befreiung für eine selbstgenutzte Nebenwohnung zu stellen", teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg am Dienstag mit. Hintergrund ist, dass der Beitragsservice demnächst plant, das Befreiungsverfahren zu ändern.
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli vergangenen Jahres müssen private Beitragszahler nicht mehr für ihre Nebenwohnung zahlen, sofern sie bereits einen Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung entrichten. Das Gericht erklärte die Beitragspflicht auch für die Zweitwohnung damals für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Bislang waren solche Befreiungen auch rückwirkend bis zu diesem Urteil möglich.
Der Beitragsservice informiert neuerdings aber explizit auf seiner Internetseite darüber, dass er "voraussichtlich ab November 2019" das Befreiungsverfahren anpassen werde. "Die Beitragsbefreiung für Nebenwohnungsinhaber ist dann nur noch ab dem Monat möglich, in dem der Befreiungsantrag gestellt wird", heißt es. "Um noch von den derzeitigen Befreiungsregelungen zu profitieren", sollten Betroffene daher ihren Antrag bis spätestens Ende Oktober stellen, rät auch der Beitragsservice.
(L.Møller--DTZ)