Musterverfahren gegen Volkswagen für hunderttausende Dieselkunden begonnen
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat am Montag die Verhandlung über die Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen den Autobauer Volkswagen begonnen. Mit der Klage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeinsam mit dem Automobilclub ADAC feststellen lassen, dass VW Kunden im Dieselskandal "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss. Der Klage angeschlossen haben sich hunderttausende Verbraucher.
Am ersten Verhandlungstag sollten unter anderem Verfahrensfragen etwa zur Zulässigkeit von Anträgen erörtert werden, wie der Vorsitzende Richter Michael Neef sagte. Die Klageform der Musterfeststellungsklage war erst im vergangenen November in Kraft getreten, sie soll Verbraucher im Kräftemessen mit Konzernen stärken und bietet nach Angaben des vzbv vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung Vorteile. Individuelle Ansprüche müssten sie nach dem Musterverfahren aber weiter selbst einklagen.
Möglich ist, dass das Musterverfahren vor den Bundesgerichtshof (BGH) wandert und sich insgesamt über Jahre hinzieht. Eine weitere Option ist aber auch ein Vergleich. Volkswagen argumentiert, dass die Kunden keinen Schaden erlitten hätten, da alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden könnten.
(W.Budayev--DTZ)