Google will für Medien-Inhalte auch künftig nicht zahlen
Ungeachtet des neuen EU-Urheberrechts will der US-Internetkonzern Google für Nachrichten und andere Medien-Inhalte auch in Zukunft nicht bezahlen. Das Unternehmen erklärte am Mittwoch in Paris, stattdessen sollten Ausschnitte aus Artikeln sowie Fotos und Videos nicht mehr online erscheinen, wenn Mediengruppen dem nicht zugestimmt hätten. Die französische Regierung nannte die Ankündigung "inakzeptabel".
Google erfüllt mit seinen Regelungen nach eigener Einschätzung die neuen EU-Auflagen zum Urheberrecht. Der Konzern äußerte sich konkret zur Lage in Frankreich, das die EU-Vorgabe im Juli als erstes Mitgliedsland in nationales Recht umgesetzt hatte. Damit sollen Unternehmen wie Google, YouTube oder Facebook verpflichtet werden, Medienunternehmen und Kreative angemessen zu vergüten. Die Novelle wurde unter anderem von Zeitungsverlegern und Nachrichtenagenturen wie AFP unterstützt.
Zahlen werde Google aber weiter nicht, sagte nun der für Nachrichten zuständige Vizechef des US-Konzerns, Richard Gingras. Nach seinen Worten sollen Redaktionen in Europa vielmehr individuell entscheiden, ob in Frankreich Auszüge aus ihren Texten oder Videos mit einem kleinen Bild erscheinen dürfen. Dies soll für Suchergebnisse bei Google gelten und auch für den Dienst Google News.
Wenn Medienunternehmen dies ablehnen, will Google nur noch mit einer Überschrift auf die externen Inhalte verlinken. Nach Angaben von Google dürften die Klickzahlen auf den Seiten der Medien damit aber deutlich zurückgehen.
Der französische Kulturminister Franck Riester nannte die Ankündigungen "inakzeptabel". Das neue Gesetz sei "extrem klar": Plattformen wie Google müssten die entstandenen Gewinne mit den Urhebern teilen. Das habe er auch in einem Gespräch mit Google-Manager Gingras deutlich gemacht. Er wolle nun mit seinen EU-Kollegen über den Fall beraten, kündigte Riester an.
Medien und Autoren werfen Google und anderen Konzernen vor, mit ihren Inhalten hohe Gewinne etwa über Werbeeinnahmen zu erzielen, ohne dafür Lizenzgebühren zu bezahlen. Die EU-Urheberrechtsreform ist seit Juni in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen umzusetzen.
Deutschland hatte bereits vor rund sechs Jahren ein Leistungsschutzrecht eingeführt, damit Suchmaschinen wie Google nicht Pressebeiträge ohne Zustimmung öffentlich machen. Dieses Gesetz kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) aber vor knapp zwei Wochen aus formalen Gründen.
In dem Fall hatte die deutsche Verwertungsgesellschaft Media, die zahlreiche Verlage vertritt, Google auf Schadenersatz verklagt. Die Gesellschaft machte geltend, dass Google unentgeltlich Textteile, Bilder und Videos von Presse- und Medieninhalten genutzt habe.
(Y.Ignatiev--DTZ)