EU-Gericht bewertet Steuervorteile für Firmen in zwei Fällen unterschiedlich
Im Streit um Steuervorteile für Unternehmen in EU-Staaten hat das Gericht der Europäischen Union zwei Beschlüsse der EU-Kommission unterschiedlich bewertet. Das Gericht bestätigte am Dienstag einen Beschluss der Kommission, wonach Luxemburg Steuervergünstigungen von der Fiat-Gruppe zurückfordern muss. Zugleich annullierte das Gericht einen weiteren Kommissionsbeschluss, der die Rückforderung einer Beihilfe in Millionenhöhe von dem Kaffeeunternehmen Starbucks durch die Niederlande vorsah. (Az. T-755/16, T-759/15, T-760/15, T-636/16)
Die EU-Kommission hatte beide Beschlüsse im Jahr 2015 gefasst. Dagegen klagten Fiat und Luxemburg sowie Starbucks und die Niederlande vor dem EU-Gericht, das nun zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Prüfung kam. Die Entscheidungen können noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
Die Urteile waren auch vor dem Hintergrund des Streits um Steuervergünstigungen für den Technologiekonzern Apple in Irland mit Spannung erwartet worden. Das EU-Gericht verhandelte vergangene Woche über die Forderung der EU-Kommission an Irland, von Apple 13 Milliarden Euro zurückzufordern. Ein Urteil in diesem Fall wird erst in einigen Monaten erwartet.
(O.Tatarinov--DTZ)