Deutsche Tageszeitung - Bundesamt für Naturschutz warnt vor Folgen des Artenrückgangs bei Insekten

Bundesamt für Naturschutz warnt vor Folgen des Artenrückgangs bei Insekten


Bundesamt für Naturschutz warnt vor Folgen des Artenrückgangs bei Insekten
Bundesamt für Naturschutz warnt vor Folgen des Artenrückgangs bei Insekten / Foto: ©

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) warnt vor den Folgen des Artenrückgangs bei Insekten. Es gebe in der Natur komplexe Bestäubungsnetze, sagte die Behördenchefin Beate Jessel der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Dienstag. "Wenn da einzelne Maschen wegfallen, kommt es zu Verschiebungen im Artenspektrum, hat das Folgen für das Ökosystem, die wir derzeit noch nicht überschauen können."

Textgröße ändern:

Der Bestand fast jeder zweiten in Deutschland vorkommenden Insektenart sei rückläufig, sagte Jessel. Bei Wildbienen- und Hummelarten gelten 41 Prozent als gefährdet. Verursacher sei vor allem die Landwirtschaft. Zunehmend spiele aber auch der Klimawandel eine Rolle, sagte die BfN-Präsidentin.

Der Rückgang der biologischen Vielfalt sei massiv, "aber das ist kein plötzliches Ereignis, das über uns kommt". Die Entwicklung vollziehe sich seit Jahrzehnten. Deswegen halte sie statt Artensterben den Begriff Artenrückgang für treffender. Die Entwicklung bei den Insekten habe vermutlich bereits Auswirkungen auf andere Arten. So sei der Rückgang bei insektenfressenden Vögeln in Agrarlandschaften "besonders ausgeprägt".

Der Klimawandel spiele beim Artenrückgang eine zunehmend wichtigere Rolle. "Absehbar wird sich der Klimawandel neben der Art der Landbewirtschaftung zum größten Problem für unsere Tier- und Pflanzenwelt entwickeln", sagte Jessel der Zeitung. In Teilen sei das bereits jetzt zu spüren. Wärmeliebende Arten wie etwa die Gottesanbeterinnen würden sich in Deutschland immer stärker ausbreiten.

Die Bundesregierung hatte Anfang September ein Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Der Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, Hermann Onko Aeikens, wies am Montag in einem öffentlichen Brief Vorwürfe von Bauernpräsident Joachim Rukwied zurück, die zu erwartenden Einschränkungen bedeuteten einen Wertverlust landwirtschaftlicher Flächen in Höhe von 30 Milliarden Euro. Diese Berechnung entbehre jeglicher Grundlage, kritisierte Aeikens scharf.

Rukwieds Rechnung sei aus der Behauptung hergeleitet, Pflanzenschutz auf drei Millionen Hektar Fläche werde verboten; pro Hektar betrage der Wertverlust 10.000 Euro. Diese Zahlen seien "nahezu grotesk übertrieben", kritisierte Aeikens.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen

Dreieinhalb Jahre nach einem großen Datenschutzvorfall bei Facebook können zahlreiche Betroffene nun auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Grundsatzurteil ihre Position. Demnach kann schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten ein immaterieller Schaden sein. Weitere negative Folgen müssen nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)

Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen

Dänemark führt als erstes Land der Welt eine Steuer auf pupsende und rülpsende Rinder und Schweine ein. Im Parlament sei eine entsprechende überparteiliche Vereinbarung getroffen worden, teilte die Regierung in Kopenhagen am Montag mit. Der Staat unterstützt betroffene Landwirte finanziell.

Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger

Argentinien verweigert als einziges Land der G20-Gruppe seine Beteiligung an einer globalen Allianz gegen den Hunger. Dies teilte die brasilianische Regierung mit, die an diesem Montag und Dienstag den G20-Gipfel in Rio de Janeiro ausrichtet. Die Allianz gegen den Hunger sollte später am Montag zum Auftakt des Gipfels vom brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva formell lanciert werden.

Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position betroffener Nutzer nach einem Datenschutzvorfall bei Facebook gestärkt. Schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten könne ein immaterieller Schaden sein, erklärte der BGH am Montag in Karlsruhe. Weitere negative Folgen müssten nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)

Textgröße ändern: