Deutsche Tageszeitung - FDP fordert massiven Bürokratieabbau für Unternehmen im Steuerrecht

FDP fordert massiven Bürokratieabbau für Unternehmen im Steuerrecht


FDP fordert massiven Bürokratieabbau für Unternehmen im Steuerrecht
FDP fordert massiven Bürokratieabbau für Unternehmen im Steuerrecht / Foto: ©

Vor dem Hintergrund einer drohenden Rezession im dritten Quartal hat die FDP einen umfangreichen Bürokratieabbau im Steuerrecht für den Mittelstand gefordert. "Wir haben unzählige Einzelregelungen im Steuerrecht, die Unternehmern Tag für Tag das Leben schwer machen", sagte Fraktionsvize Christian Dürr der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. "Gerade jetzt, wo Deutschland mit einem Fuß in der Rezession steht, muss damit Schluss sein."

Textgröße ändern:

Die FDP schlug neun Maßnahmen zur Entlastung von kleinen und mittleren Betrieben vor. So solle etwa die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt gezahlt werden, wenn auch die Kunden ihre Rechnungen bezahlt hätten: Die sogenannte Soll-Besteuerung müsse langfristig zur Ist-Besteuerung als Regelfall werden, forderte Dürr. Außerdem sei es ratsam, so viele geforderte Daten wie möglich gleichzeitig an die Behörden zu melden statt immer wieder diesen Aufwand zu haben.

Der Wert zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern müsse außerdem von derzeit 800 auf 1000 Euro angehoben werden, forderte der FDP-Fraktionsvize. Entlastung würden nach Überzeugung des Experten auch einfachere Steuererklärungen für "ganz kleine Unternehmen" und weniger Beleg-Nachweise etwa für Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen bringen. Nicht zuletzt könne die Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch genauso gut vollelektronisch statt in Papierform abgefragt werden.

"Der Mittelstand braucht weniger bürokratische Belastungen und mehr Flexibilität", fasste Dürr die Forderungen zusammen. Mögliche Kosten könnten dabei kein Gegenargument sein: "Die meisten Maßnahmen kosten so gut wie nichts", sagte er AFP.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen

Dreieinhalb Jahre nach einem großen Datenschutzvorfall bei Facebook können zahlreiche Betroffene nun auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Grundsatzurteil ihre Position. Demnach kann schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten ein immaterieller Schaden sein. Weitere negative Folgen müssen nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)

Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen

Dänemark führt als erstes Land der Welt eine Steuer auf pupsende und rülpsende Rinder und Schweine ein. Im Parlament sei eine entsprechende überparteiliche Vereinbarung getroffen worden, teilte die Regierung in Kopenhagen am Montag mit. Der Staat unterstützt betroffene Landwirte finanziell.

Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger

Argentinien verweigert als einziges Land der G20-Gruppe seine Beteiligung an einer globalen Allianz gegen den Hunger. Dies teilte die brasilianische Regierung mit, die an diesem Montag und Dienstag den G20-Gipfel in Rio de Janeiro ausrichtet. Die Allianz gegen den Hunger sollte später am Montag zum Auftakt des Gipfels vom brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva formell lanciert werden.

Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position betroffener Nutzer nach einem Datenschutzvorfall bei Facebook gestärkt. Schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten könne ein immaterieller Schaden sein, erklärte der BGH am Montag in Karlsruhe. Weitere negative Folgen müssten nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)

Textgröße ändern: