Bahn-Aufsichtsrat beschließt Verbot von Beraterverträgen mit Ex-Managern
Bei der Deutschen Bahn dürfen ab sofort keine Beraterverträge mehr an frühere Manager des Unternehmens vergeben werden. Ein entsprechendes Verbot beschloss der Aufsichtsrat am Mittwoch in Berlin, wie das Gremium mitteilte. Damit ziehe der Aufsichtsrat die Konsequenzen aus einer detaillierten Untersuchung von Beraterverträgen, die ehemalige Topmanager des Konzerns in den Jahren von 2010 bis 2018 ohne Beteiligung des Aufsichtsrats erhalten hatten.
Auch Beraterverträge mit "Personen mit politisch exponierter Stellung" sollen den Angaben zufolge künftig verboten sein. Im Juni hatte das Unternehmen mitgeteilt, es würden Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Beraterverträgen untersucht. Dabei wurden die Verträge von insgesamt 26 ehemaligen Beratern unter die Lupe genommen, darunter auch drei ehemalige Konzernvorstände.
Die Bahn stand in der Vergangenheit bereits häufiger wegen hoher Kosten für Beraterverträge in der Kritik. Medienberichten zufolge zahlte der Staatskonzern zwischen 2015 und 2018 mehr als 500 Millionen Euro an Beratungsfirmen.
(W.Budayev--DTZ)