Bundesregierung bringt Änderung der Vergleichsmiete auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Änderung der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf den Weg gebracht, die den Anstieg bei den Wohnkosten dämpfen soll. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums von vier auf sechs Jahre trage dazu bei, "dass Wohnen bezahlbar bleibt", sagte Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer in Berlin. Der Betrachtungszeitraum soll nun bereits im kommenden Jahr erhöht werden, wie der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Michael Groß, mitteilte.
Dies werde "spürbare Auswirkungen auf Vergleichsmieten" haben, die wiederum Grundlage für die Regelungen zur Mietpreisbremse sind, erklärte Groß. "Das senkt am Ende auch Mieten im Bestand."
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums von Christine Lambrecht (SPD) hat die Änderung zwei Effekte: Zum einen wirkten sich kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes damit geringer auf die Vergleichsmiete aus. Zum anderen werde der Anstieg der Vergleichsmiete auf Märkten mit stark steigenden Neuvertragsmieten gedämpft.
Deutliche Kritik äußerte die Opposition. Die FDP monierte, Zweck des Mietspiegels sei es gerade, dass der Vermieter die Mieten an die aktuelle Dynamik des Marktes anpassen könne. Anders könne er nicht mit steigenden Preisen für Handwerker und Instandhaltung mithalten, sagte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katharina Willkomm, dem "Handelsblatt". Den Betrachtungszeitraum zu verlängern, verzerre nur den Blick auf die Realität.
Grüne und Linke halten die Änderungen hingegen für zu zaghaft. "Das bloße Verlangsamen von Mietsteigerungen ist einfach nicht mehr genug", sagte Linken-Chefin Katja Kipping dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Was praktisch komplett ignoriert wird, ist die Tatsache, dass Wohnen doch heute schon ein Armutsrisiko für viele geworden ist."
Der wohnungspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Chris Kühn, kritisierte die Ausweitung des Betrachtungszeitraums als "Flickwerk". Der "Mammutaufgabe Mietexplosion" werde dieser Minimalkompromiss nicht gerecht. Der Bemessungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete müsse auf mindestens zehn Jahre ausgeweitet werden. Zusätzlich nötig seien "wirksame Mietobergrenzen".
(W.Uljanov--DTZ)