Steuerstreit um Steuervergünstigen für Apple in Irland vor EU-Gericht
Der Streit zwischen dem US-Technologiekonzern Apple und der EU-Kommission um Steuervergünstigungen in Irland beschäftigt nun auch die europäische Justiz. Das Gericht der Europäischen Union verhandelte am Dienstag über die Forderung der Kommission an Irland, von Apple 13 Milliarden Euro zurückzufordern. Gegen diesen Beschluss klagten der Konzern und auch Irland. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (Az. T-778/16 und T-892/16)
Die EU-Kommission hatte im August 2016 eine Nachzahlung von 13 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2003 bis 2014 gefordert. Nach Ansicht der Behörde handelte es sich um unrechtmäßige Steuervergünstigen. Irland und auch Apple erhoben Nichtigkeitsklagen vor dem Gericht der Europäischen Union. Eine Summe von 14,3 Milliarden Euro wurde bereits im vergangenen Jahr auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Daraufhin zog die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage gegen Irland zurück.
Vor dem EU-Gericht in Luxemburg wies Apple die Forderung der Kommission erneut zurück. Die Schlussfolgerung der Behörde sei "falsch", sagte Apple-Anwalt Daniel Beard zu Beginn der auf zwei Tage angesetzten Verhandlung. Der Konzern verweist vor allem darauf, dass er in den USA Steuern zahlen müsse, weil dort mit Forschung und Entwicklungsarbeit Werte geschaffen würden.
Auch Irland wendet sich gegen den Kommissionsbeschluss. Diese Entscheidung ignoriere irische Gesetze, sagte die Vertreterin des Landes, Maurice Collins, in der Gerichtsverhandlung.
Der Rechtsstreit um die Steuervergünstigen könnte sich noch lange hinziehen. Ein Urteil des EU-Gerichts wird erst in einigen Monaten erwartet. Dagegen sind noch Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnte es daher noch bis zum Jahr 2021 dauern.
(O.Tatarinov--DTZ)