Verbraucherschützer bemängeln Gesetzentwurf gegen Inkasso-Abzocke als zu schwach
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den Gesetzentwurf für eine Reform des Inkassorechts als zu schwach. Er biete Verbrauchern keinen hinreichenden Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken durch Inkassounternehmen, wie der vzbv am Dienstag erklärte. Die geplante Deckelung der Inkassogebühren sei unzureichend; zudem fehle die "dringend nötige" zentrale Aufsichtsbehörde für die Branche.
Derzeit ist die Aufsicht demnach bei fast 40 Gerichten angesiedelt. Inkassounternehmen sind aber großenteils deutschlandweit tätig, wie der vzbv betonte.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte den Gesetzentwurf Anfang September in die Ressortabstimmung gegeben. Er sieht Höchstgrenzen für Inkassogebühren und Pflichten für die Unternehmen vor, die Kunden besser zu informieren. Dem Ministerium zufolge nimmt rund die Hälfte der etwa 2000 Inkasso-Anbieter in Deutschland überhöhte Gebühren.
Der vzbv lobte zwar, dass Lambrecht die Inkassogebühren bei Forderungen bis 500 Euro in etwa halbieren wolle, von derzeit 70,20 Euro auf 37,80 Euro. "Für einfache Massen-Inkassoschreiben ist diese Gebühr aus vzbv-Sicht aber immer noch deutlich zu hoch", erklärte Rechtsreferent Florian Stößel.
Besser wäre es demnach, sich nicht am Gebührenrecht für Anwälte zu orientieren, sondern den tatsächlichen Aufwand zum Maßstab zu nehmen. Bei automatisiertem Massen-Inkasso sollte dieser Aufwand Kosten in Höhe von 16,20 Euro nicht übersteigen.
(Y.Ignatiev--DTZ)