Oberverwaltungsgericht: Kölner Luftreinhalteplan reicht ohne Fahrverbote nicht aus
Der Luftreinhalteplan für die Rhein-Metropole Köln ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster rechtswidrig. Nach derzeitigem Stand müssten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung der Grenzwerte für die Luftverschmutzung zu erreichen, urteilte das Gericht am Donnerstag. Damit sei allerdings nicht entschieden, dass auf jeden Fall eine Fahrverbotszone eingerichtet werden müsse. Bloße streckenbezogene Fahrverbote könnten unter Umständen genügen. (8 A 4775/18)
Hintergrund ist, dass in Köln an verschiedenen Messstellen die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid von im Jahresmittel 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten werden. Hiergegen hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt und im vergangenen November vom Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht entschied damals, dass in der gesamten grünen Umweltzone der Millionenstadt Fahrverbote eingeführt werden müssten. Dagegen legte die NRW-Landesregierung Berufung ein und legte außerdem einen neuen Luftreinhalteplan vor, der die Luftqualität ohne Fahrverbote entscheidend verbessern soll.
Das OVG in Münster bestätigte nun allerdings das Urteil aus der Vorinstanz und entschied, dass der Luftreinhalteplan vom 1. April dieses Jahres rechtswidrig sei und das Land Nordrhein-Westfalen ihn deshalb fortschreiben müsse. Um an den Messstellen Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt eine "zügige" Grenzwerteinhaltung zu erreichen, müssten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.
Welche konkreten Straßenabschnitte dafür gesperrt und welche Fahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen werden sollten, müsse die Bezirksregierung Köln prüfen und festlegen. Nach den bisherigen Prognosen und Messwerten seien für die vier Messstellen keine anderen Maßnahmen als die Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge ersichtlich, um den geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid "zumindest im Jahr 2020 einzuhalten", erklärte das OVG.
Die Umwelthilfe begrüßte das Urteil. "Heute ist ein guter Tag für saubere Luft", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
(W.Budayev--DTZ)