Oberverwaltungsgericht verhandelt über Luftreinhalteplan für Köln
In der Debatte über Maßnahmen zur Luftverbesserung in deutschen Städten verhandelt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstag (10.00 Uhr) über den Luftreinhalteplan für Köln. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will erreichen, dass die gesetzlichen Grenzwerte in der Millionenstadt so schnell wie möglich eingehalten werden. Umstritten ist vor allem, ob dafür auch Diesel-Fahrverbote angeordnet werden müssen. Eine Entscheidung will das Gericht noch am Donnerstag verkünden. (Az. 8 A 4775/18)
Hintergrund ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom vergangenen November, wonach in der Domstadt Fahrverbote für ältere Dieselautos eingeführt werden müssen. Gegen diese Entscheidung legte die NRW-Landesregierung Berufung ein. Die Kölner Bezirksregierung will die Luftqualität ohne Fahrverbote entscheidend verbessern und stellte dafür im Februar einen neuen Luftreinhalteplan vor.
(M.Dorokhin--DTZ)