Bundesverwaltungsgericht prüft Abschaltung einer Facebook-Fanpage
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am Mittwoch (11.00 Uhr) erneut damit, ob eine Facebook-Fanpage aus Datenschutzgründen abgeschaltet werden muss. Konkret müssen die Verwaltungsrichter darüber entscheiden, ob ein Bildungsunternehmen aus Schleswig-Holstein eine in dem Online-Netzwerk betriebene Firmenseite schließen muss. Das hatte die schleswig-holsteinische Datenschutzaufsicht angeordnet. Das Gericht muss auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr berücksichtigen. (Az. BVerwG 6 C 15.18)
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in dem Fall selbst den EuGH angerufen. Die Luxemburger Richter entschieden daraufhin im Juni 2018, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage zusammen mit dem Online-Netzwerk dafür verantwortlich ist, wie Daten von Besuchern der Seite verarbeitet werden. Sogenannte Fanpages können in dem sozialen Netzwerk von Unternehmen und Verbrauchern eingerichtet werden.
(N.Loginovsky--DTZ)