EuGH verkündet Urteil zum Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) ein Urteil zum Widerrufsrecht von Verbrauchern bei einem Darlehensvertrag. Die Luxemburger Richter müssen darüber entscheiden, ob ein Vertrag auch bei einer vollständigen Erfüllung noch nach Jahren widerrufen werden kann. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das sogenannte ewige Widerrufsrecht in Deutschland, das bei unvollständiger Information über Verbraucherrechte vorliegen kann. (Az. C-143/18)
Im konkreten Fall wollen Verbraucher einen Vertrag über ein Immobiliendarlehen bei einer Bank nach knapp neun Jahren widerrufen, weil sie fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt worden seien. Das damit befasste Landgericht Bonn rief den EuGH zur Auslegung einer EU-Richtlinie an. Diese sieht unter anderem vor, dass ein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Wunsch des Verbrauchers von beiden Seiten voll erfüllt wurde. Das Landgericht will wissen, ob die BGH-Rechtsprechung zum ewigen Widerrufsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Information damit vereinbar ist.
(Y.Ignatiev--DTZ)