Juristischer Erfolg für Polen im Streit um russische Gaslieferungen
Im Streit um russische Gaslieferungen über eine Verlängerung der Erdgas-Pipeline Nord Stream 1 hat Polen einen Erfolg vor dem Gericht der Europäischen Union errungen. Das Gericht erklärte am Dienstag einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit welchem dem russischen Gazprom-Konzern der Erwerb weiterer Kapazitäten in der Opal-Pipeline von Deutschland nach Tschechien ermöglicht wurde. Die Luxemburger Richter begründeten ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität im EU-Energiesektor. (Az. T-883/16)
Die Ostseepipeline-Anbindungsleitung (Opal) von Deutschland nach Tschechien wurde im Jahr 2011 in Betrieb genommen. Eingespeist wird in die Leitung Erdgas aus der Pipeline Nord Stream 1, über die durch die Ostsee Erdgas aus Russland nach Europa transportiert wird. Zunächst durfte nur die Hälfte der Transportkapazität der Opal-Leitung genutzt werden. Auf Antrag der deutschen Bundesnetzagentur änderte die Kommission die Vorgaben.
Polen klagte gegen diesen Beschluss. Das Land machte geltend, dass dadurch Gazprom gestattet werde, zusätzliche Gasmengen über Nord Stream 1 auf den Unionsmarkt zu leiten. Dies würde aber die Bedingungen auf konkurrierenden Leitungen beeinflussen.
Das EU-Gericht kippte daraufhin nun den Beschluss. Die Kommission habe nicht geprüft, welche Auswirkungen die Änderungen auf die Versorgungssicherheit Polens hätten, erklärte das Gericht. Deshalb liege ein Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität im Energiesektor vor. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.
(P.Vasilyevsky--DTZ)