BGH prüft Bearbeitungsgebühr bei Umschuldung von Immobilienkrediten
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (11.00 Uhr) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ein von einer Sparkasse erhobenes Bearbeitungsentgelt im Zusammenhang mit der Umschuldung von Immobilienkrediten. Der vzbv wendet sich dagegen, dass eine Kreissparkasse 100 Euro für die Bearbeitung von Treuhandaufträgen zur Übertragung einer bestehenden Grundschuld verlangte. Dazu kam es, wenn ein Kunde seinen Kredit durch eine andere Bank ablöste. (Az. XI ZR 7/19)
Das Landgericht Dortmund lehnte die Unterlassungsklage gegen die Kreissparkasse Steinfurt zunächst ab. Im Berufungsverfahren entschied dagegen das Oberlandesgericht Hamm, dass die angegriffene Klausel unzulässig sei. Es handle sich um eine sogenannte Preisnebenabrede, die keine echte Gegenleistung der Sparkasse zum Gegenstand habe. Laut Verbraucherzentrale verlangen viele Banken und Sparkassen solche Bearbeitungskosten von ihren Kunden.
(Y.Ignatiev--DTZ)