Berlin will bundesweite Entlastung der Mieter bei Grundsteuer erreichen
Das Land Berlin will über den Bundesrat durchsetzen, dass die Grundsteuer in Deutschland künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann. Der Berliner Senat will am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative beschließen. Derzeit wird die Grundsteuer in der Regel im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Dies will der Berliner Senat abstellen, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht, der der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag.
In dem Entwurf zum "Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz" heißt es, von der nötigen Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch würden fast 58 Prozent aller deutschen Haushalte profitieren - das seien 36,4 Millionen Menschen, die zur Miete wohnen. Wie groß die Erfolgsaussichten der Berliner Initiative im Bundesrat sind, lässt sich noch nicht abschätzen. Selbst wenn Berlin im Bundesrat erfolgreich wäre, müsste sich danach noch der Bundestag damit befassen.
Die Grundsteuer sei für die Mieter "ein relevanter Kostenfaktor", heißt es in dem Berliner Gesetzentwurf. Das gelte auch deshalb, weil vielen Haushalten "in den letzten Jahren durch steigende Mieten reale Kaufkraft verloren gegangen" sei.
"Weil Eigentum verpflichtet, müssen die Eigentümer die Grundsteuer tragen", sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der "Süddeutschen Zeitung", die am Montag zunächst über die Pläne berichtet hatte. Mit der Berliner Initiative könne diese Steuer nicht mehr umgelegt werden - "damit sinken die Nebenkosten und wir entlasten die Mieterinnen und Mieter".
Den Entwurf erarbeitete Behrendts Senatsverwaltung gemeinsam mit der Finanz-Senatsverwaltung von Matthias Kollatz (SPD) und dem Haus von Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke).
"Die Nebenkosten sind heute schon zur ’Zweitmiete’ geworden, besonders in Regionen mit ohnehin schon angespannter Wohnungslage und hohen Mieten", hieß es in dem Entwurf. Es seien vor allem die Eigentümer, "die von einer intakten Infrastruktur profitieren, welche über die Grundsteuer finanziert wird".
Dies trage "zum Werterhalt, zur Wertsteigerung ihrer Immobilien bei und beeinflusst auch die zu erzielende Miethöhe". Deswegen solle mit dem Gesetzentwurf die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter beendet werden.
Der Berliner Senat plant "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit" eine Übergangsfrist bis Ende 2020 für Mietverhältnisse, die zum Zeitpunkt des Gesetzes-Inkrafttretens bereits entstanden waren. Für diese soll die Regelung also erst ab 2021 gelten, auch wenn das Gesetz bereits vorher beschlossen werden sollte.
Die SPD-Bundestagsfraktion will die Mieter ebenfalls von der Grundsteuer entlasten. In der großen Koalition sperrt sich aber die Union gegen dieses Anliegen. Jan-Marco Luczak (CDU), Mietrechtsexperte in der Unionsfraktion, sagte der "SZ", die Umlagefähigkeit zu streichen, sei "ein Irrweg".
Er warnte vor einer Mehrbelastung aller Mieter. Denn die Eigentümer würden zum Ausgleich bei Neuvermietungen die Kaltmieten erhöhen. Das führe dann "zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete und gibt damit allen Vermietern größeren Spielraum für Mietsteigerungen". Der Vorschlag sei deshalb "absurd".
Luczak sagte, er sehe stattdessen zum Beispiel den Berliner Senat in der Pflicht. Er könnte in der Hauptstadt in eigener Verantwortung "den Grundsteuerhebesatz senken - auch das würde zu einer sofortigen und spürbaren Entlastung der Mieter führen".
Über eine bundesweite Reform der Grundsteuer wird derzeit beraten, sie soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Die Steuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung wegen veralteter Werte verworfen hatte.
(P.Vasilyevsky--DTZ)