Mann nach Verzehr einer Clementine am Arbeitsplatz suspendiert
Weil er eine Clementine am Arbeitsplatz gegessen hat, ist ein Mann suspendiert worden: In Frankreich zog ein Mitarbeiter des Online-Versandhauses La Redoute deshalb vor das Arbeitsgericht in der nordfranzösischen Stadt Roubaix. Sein Arbeitgeber hatte ihn nach eigenen Angaben für einen Tag in Zwangsurlaub geschickt, weil er die Frucht am Arbeitsplatz verzehrt hatte.
Der Kläger, Mitglied bei der französischen Gewerkschaft CGT, arbeitet an einer Station, an der Waren verpackt und eingescannt werden. Wie seine Anwältin Aurélie Bertin mitteilte, aß er außerhalb der Pausenzeit eine Clementine und legte die Schalen am Arbeitsplatz ab. Daraufhin sei er suspendiert worden. Bertin sagte, der Fall "symbolisiere die unmenschlichen Arbeitsbedingungen" in der Lagerhalle des Versandhauses.
Die Geschäftsleitung von La Redoute betonte, dass der Angestellte durch die Schalen und den Saft der Clementine eine "Beeinträchtigung der Versandkette riskiert" habe. Er sei bereits einmal negativ aufgefallen, weil er sich während der Arbeitszeit Süßigkeiten aus dem Pausenraum geholt habe. Das Urteil wird Mitte November erwartet.
(P.Vasilyevsky--DTZ)