Umweltministerin legt Gesetzentwurf zum Verbot von Plastiktüten vor
Das Bundesumweltministerium hat einen Gesetzentwurf für ein Plastiktüten-Verbot auf den Weg gebracht. Plastiktüten, darunter auch "bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen", sollen voraussichtlich ab dem kommenden Jahr in Geschäften nicht mehr erlaubt sein, wie aus dem AFP vorliegenden Referentenentwurf hervorgeht. Händlern droht demnach bei Verstoß ein Bußgeld.
Der Entwurf wurde zur Abstimmung an die Ressorts verschickt, wie Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Freitag mitteilte. Nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, soll eine Übergangszeit von sechs Monaten gelten, um "vorrätige leichte Kunststofftragetaschen in Verkehr zu bringen" und "vorhandene Restbestände" abzubauen.
2016 hatten Handel und Bundesregierung vereinbart, den Verbrauch von Plastiktüten zu senken. Seitdem gibt es in vielen Läden keine Kunststofftragetaschen mehr - oder aber sie kosten etwas.
Nach Zahlen der Bundesregierung von 2018 sind seitdem immer weniger Plastiktüten im Umlauf. Pro Kopf waren es demnach im Jahr 24 Plastiktragetaschen, 2017 waren es noch 29 Tüten.
"Die große Mehrheit der Deutschen will dieses Verbot", erklärte Schulze am Freitag. "Ich bin sicher, dass schon bald kaum einer die Wegwerftüten vermissen wird."
Von dem geplanten Verbot ausgeschlossen werden sollen laut Entwurf dünne, abreißbare Plastikbeutel an der Obst- und Gemüsetheke, da ihr Verbot zu mehr Verschwendung führen könnte. Zahlen des Bundesumweltministeriums zufolge wurden im vergangenen Jahr in Deutschland mehr als drei Milliarden der an den Obst- und Gemüsetheken verfügbaren Knoten- oder Hemdchenbeutel verbraucht.
Das entspricht im Schnitt 37 Stück pro Verbraucher. Grund für den hohen Verbrauch ist unter anderem, dass Kunden ihre Einkäufe in den kostenlosen Knotenbeuteln verpacken, seitdem Kunststofftragetaschen kostenpflichtig sind.
(M.Dorokhin--DTZ)