Justizministerin will Verbraucher vor überhöhten Inkasso-Gebühren schützen
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant strengere Regeln für Schuldeneintreiber. Der Referentenentwurf für einen besseren Verbraucherschutz im Inkassorecht ging am Donnerstag in die Ressortabstimmung, wie eine Ministeriumssprecherin AFP sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung.
Schuldner, die bereit sind zu zahlen und Inkasso-Unternehmen eher wenig Arbeit machen, sollen demnach künftig vor überhöhten Gebühren geschützt werden. Die Höchstgrenze für Gebühren bei geringeren Forderungen soll im Regelfall von bisher 70,20 Euro auf 37,80 Euro sinken. Dies gelte für eingeforderte Beträge in Höhe von bis zu 500 Euro und betreffe rund 80 Prozent aller Inkasso-Verfahren, berichtete die "Bild"-Zeitung. Bei Ratenzahlung sinke die sogenannte Einigungsgebühr von derzeit 67,50 Euro auf höchstens 31,50 Euro.
"Wer mit seinen Schulden in ein Inkassoverfahren gerät, muss ohnehin schon draufzahlen. Es ist ein großes Ärgernis, dass dabei vielfach sogar überhöhte Gebühren verlangt werden, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand stehen", sagte Lambrecht der "Bild"-Zeitung. "Solchen Inkassofallen werden wir in Zukunft einen Riegel vorschieben. Wir verringern die Gebühren und sorgen für mehr Transparenz."
Firmen sollen künftig Kunden zudem besser über die Risiken eines möglichen Inkasso-Verfahrens aufklären. "Verbraucher müssen künftig besser informiert werden, wann und in welcher Höhe Kosten auf sie zukommen können, wenn sie eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlen", sagte Lambrecht.
Das Justizministerium kritisiert in dem Entwurf laut "Bild", dass viele Anbieter etwa im Internet Waren verkaufen, ohne die Bonität ihrer Kunden zu überprüfen, etwa durch Lieferung ohne Vorkasse. Dem Ministerium zufolge nehme rund die Hälfte der etwa 2000 Inkasso-Anbieter in Deutschland überhöhte Gebühren.
(W.Uljanov--DTZ)