EuGH: Italien hat Verpflichtungen im Kampf gegen Pflanzenbakterium verletzt
Italien ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ausreichend gegen die Ausbreitung eines Bakteriums vorgegangen, das bereits zehntausende Olivenbäume vernichtete. Das Land habe von der EU-Kommission aufgestellte Verpflichtungen nicht erfüllt, entschied der EuGH am Donnerstag. Das Bakterium Xylella fastidiosa kann bei befallenen Pflanzen dazu führen, dass die Blätter der Bäume vertrocknen.
In Italien richtete es schwere Schäden an Olivenbäumen an, das Bakterium trat aber auch in Frankreich und Spanien auf. Auch der Anstieg des Preises für Olivenöl wurde in der Vergangenheit darauf zurückgeführt, das vor allem in Italien Bäume von dem Bakterium befallen waren.
Die EU-Kommission verpflichtete die EU-Staaten zu Maßnahmen, mit denen die Ausbreitung von Xylella fastidiosa verhindert werden sollte. Dabei ging es unter anderem, betroffene Pflanzen zu entfernen. Im Jahr 2018 warf die Kommission Italien in einer Vertragsverletzungsklage vor dem EuGH vor, den Verpflichtungen nicht nachgekommen zu sein. Der EuGH stellte nun fest, dass das Land bei Ablauf der gesetzten Frist Mitte September 2017 zwei aufgestellte Verpflichtungen nicht erfüllt habe.
(W.Budayev--DTZ)