EuGH-Urteil: Deutsche Bahn darf Lastschriftzahlung nicht an Wohnsitz in Deutschland knüpfen
Die Deutsche Bahn darf die Bezahlung eines Online-Tickets per Lastschriftverfahren nicht von einem Wohnsitz in Deutschland abhängig machen. Eine solche Regelung für Buchungen über die Bahn-Website verstoße gegen EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte den EuGH nach der Klage einer Verbraucherorganisation gegen diese Vorgabe angerufen. (Az. C-28/18)
Die angegriffene Klausel verstößt nach Ansicht der Luxemburger Richter gegen die EU-Verordnung zu Überweisungen und Lastschriften in Euro. Dadurch solle den Verbrauchern auch ermöglicht werden, "für jegliche Zahlung per Lastschrift innerhalb der Union nur ein einziges Zahlungskonto zu nutzen". Dadurch würden die Kosten für mehrere Konten vermieden.
Bei einem Kauf spielt es dabei nach dem EuGH-Urteil keine Rolle, dass Kunden zum Beispiel auch mit Kreditkarte oder per Sofortüberweisung zahlen können. Wenn ein Unternehmen die Zahlung per SEPA-Lastschrift anbiete, dürfe dies nicht an Voraussetzungen geknüpft werden, erklärten die Richter. Sie wiesen zudem darauf hin, dass ein Missbrauchsrisiko dadurch verringert werden könne, dass eine Fahrkarte erst bei Bestätigung der Zahlung ausgegeben werde.
Über den konkreten Rechtsstreit muss nun der Oberste Gerichtshof Österreichs entscheiden. Dabei müssen aber die Vorgaben des EuGH beachtet werden, die auch andere Gerichte in der EU binden. (Y.Ignatiev--DTZ)