Regierung beschließt staatliches Tierwohllabel für Schweinefleisch
Die Bundesregierung hat die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels auf freiwilliger Basis beschlossen. Das Kabinett nahm am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Landwirtschaftsministeriums an, wonach die Kennzeichnung zunächst für Schweinefleisch gelten soll. Das Siegel ist ein sogenanntes Positivkennzeichen: Fleisch, welches das Label trägt, muss nach Kriterien erzeugt worden sein, die über den "gesetzlichen Mindesttierschutzstandard hinausgehen". Das betrifft Haltung, Transport und Schlachtung der Tiere.
Wer das Label missbräuchlich benutzt, muss dem Gesetzentwurf zufolge mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro rechnen. Das Gesetz soll im Rahmen einer Rechtsverordnung erlassen werden, der Bundestag muss noch zustimmen. Das Siegel gilt zunächst für Schweinefleisch, zu einem späteren Zeitpunkt soll es auch für Rind und Geflügel eingeführt werden.
Verbraucher seien "grundsätzlich bereit", mehr Geld für Fleisch auszugeben, "wenn sie glaubhaft davon ausgehen können, dass bei der Erzeugung dieser Lebensmittel Tierschutzstandards eingehalten wurden", heißt es im Gesetzestext zur Begründung für das geplante Label. Es soll auf freiwilliger nationaler Basis eingeführt werden. Die Regierung prüfe dessen ungeachtet aber weiter auch in Konsultation mit der EU, "ob und wie ein nationales, verbindliches Tierwohlkennzeichen als zweiter Schritt" geregelt werden könnte.
Der FDP-Agrarpolitiker Karlheinz Busen sagte AFP, es werde kein "deutscher Alleingang bei einem freiwilligen Tierwohllabel" benötigt, sondern eine "europaweit einheitliche Haltungskennzeichnung". Die EU sei ein Binnenmarkt und da genüge es nicht, die Transparenz nur in einem Land zu erhöhen.
Die Grünen-Agrarexpertin Renate Künast kritisierte, ein freiwilliges Label schaffe "keine volle Transparenz" für Verbraucher. Der Bauernverband prognostizierte, das Label werde "vom Markt nicht angenommen werden".
(A.Stefanowych--DTZ)