Erster Strafprozess um dubiose Cum-Ex-Aktiendeals in Bonn begonnen
Vor dem Landgericht Bonn hat am Mittwoch der erste Strafprozess im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften begonnen. Zwei ehemalige Aktienhändler sind der Steuerhinterziehung in 33 tatsächlichen sowie in einem versuchten Fall angeklagt. Die beiden 38 und 41 Jahre alten Briten sollen sich laut Gericht von 2006 bis 2011 illegal die Rückzahlung von Kapitalertragsteuern gesichert und damit über 440 Millionen Euro Schaden verursacht haben.
Bei Cum-Ex-Geschäften verschieben Banken, Fonds und Investoren rund um den Dividenden-Stichtag Aktien und lassen sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach vom Fiskus erstatten. Die Bundesregierung schob der Methode 2012 einen Riegel vor.
Neben den Hauptangeklagten sind auch weitere Institute in Bonn als Nebenbeteiligte geladen, darunter die Société Générale, BNY Mellon und Hansainvest. Angesetzt sind in Bonn bislang 32 Prozesstermine bis Anfang 2020.
Grünen-Fraktionsvize Anja Hajduk erklärte zu dem Prozessbeginn, wer Steuern raube, müsse sich "strafrechtlich verantworten, alles andere ist eine massive Ungerechtigkeit gegenüber den deutschen Steuerzahlern". Die Bundesregierung müsse sich ein Beispiel an der Justiz nehmen - bislang agiere sie ambitionslos bei der Aufdeckung des Steuerskandals.
(W.Uljanov--DTZ)