Bericht: Verkehrsministerium wirft Maut-Firmen teure Tricksereien vor
Der Streit um die gescheiterte Pkw-Maut schaukelt sich hoch: Die Bundesregierung beschuldigt die Betreiberfirmen der Pkw-Maut einem Bericht zufolge, nach dem Stopp des Projektes noch Aufträge von weit über einer halben Milliarde Euro vergeben zu haben. Das geht aus vertraulichen Unterlagen hervor, aus denen die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstagsausgabe) und der WDR zitieren. Eine vom Verkehrsministerium beauftragte Anwaltskanzlei habe den Firmen deshalb in einem Brief den "vorsätzlichen Versuch einer treuwidrigen Schädigung" vorgeworfen.
Dem Schreiben vom 25. Juni zufolge gehe es um sieben Verträge für Unterauftragnehmer mit einem Volumen von 576 Millionen Euro - allesamt verbundene Firmen. Für den Bund könnte das teuer werden. Damit wird der Maut-Streit um eine weitere Wendung reicher. Neben Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geraten damit auch die Betreiberfirmen wegen des Umgangs mit Steuergeldern in die Kritik.
Die Vorwürfe richten sich dem Bericht zufolge an das Unternehmen Autoticket, das im Namen der Gesellschafter Kapsch Trafficcom aus Österreich und CTS Eventim aus Deutschland das umstrittene Mautsystem für die Bundesregierung einführen sollte.
Das Prestigevorhaben der CSU war am 18. Juni vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Unmittelbar darauf hatte Scheuer die Verträge mit zwölf Jahren Laufzeit und einem Volumen von gut zwei Milliarden Euro gekündigt.
Das Kündigungsschreiben sei dem Betreiberkonsortium am Morgen des 19. Juni überstellt worden, heißt es in dem Bericht. Die vertraulichen Dokumente offenbaren demnach in der Folge Aktivitäten der Betreiber, die das Ministerium für Tricksereien hält.
Kurze Zeit nach Eingang der Kündigung - in der Nacht des 20. Juni zwischen 01.24 Uhr und 01.45 Uhr - habe der Anwalt der Betreiber 15 Mails an den Bund gesandt, die auch die frisch unterzeichneten Verträge enthielten. Dies gehe aus den als Verschlusssache eingestuften Papieren hervor, heißt es in dem Bericht.
Nach Einschätzung eines Anwalts des Ministeriums hatten diese Vereinbarungen nur dazu gedient, "nachträglich Ansprüche in erheblicher Höhe gegen den Auftraggeber zu kreieren". Das sei eine "Schädigungsabsicht aller Beteiligten zu Lasten des Auftraggebers".
(Y.Ignatiev--DTZ)