Verbraucherschützer lehnen Sondersteuer auf Billigflüge als "zu kurz gegriffen" ab
Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller lehnt Strafsteuern auf Billigflüge ab. Es sei zwar richtig, dass auch der Flugverkehr einen Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten müsse, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Aber eine pauschale Steuer nur auf Flugtickets, die weniger als 50 Euro kosten, ist zu kurz gegriffen."
Die Bundesregierung müsse größere Lösungen ansteuern: "Sie muss sich auf EU-Ebene für eine einheitliche Kerosinsteuer für innereuropäische Flüge einsetzen", sagte Müller. Dabei sollte konventionelles Kerosin wegen des höheren CO2-Ausstoßes höher belastet werden als grünes Kerosin, also Kraftstoffe aus regenerativen Energiequellen.
Darüber hinaus sollten Bund und Länder Subventionen abbauen wie etwa die finanzielle Förderung des Aus- oder Neubaus von Landebahnen, forderte der Verbraucherschützer. "Im Gegenzug müssen klimaverträglichere Alternativen, wie etwa die Bahn, in Preis und Komfort deutlich attraktiver werden". Ziel müsse es sein, Verbrauchern einen einfachen Zugang zu nachhaltiger Mobilität zu eröffnen.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte am Freitag eine "Kampfpreis-Steuer" auf Billigflugtickets unter 50 Euro vorgeschlagen. Seine Idee wurde jedoch wenige Stunden später von seiner eigenen CSU-Landesgruppe einkassiert.
(W.Budayev--DTZ)