Deutsche Tageszeitung - Gericht: Keine Mietobergrenze für Neubau nach Abriss eines Hauses

Gericht: Keine Mietobergrenze für Neubau nach Abriss eines Hauses


Gericht: Keine Mietobergrenze für Neubau nach Abriss eines Hauses
Gericht: Keine Mietobergrenze für Neubau nach Abriss eines Hauses / Foto: ©

Das Land Berlin darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts den Abriss eines Hauses nicht deshalb untersagen, weil die Mieten für die geplanten Neubauwohnungen eine bestimmte Grenze überschreiten. Das Gericht verpflichtete deshalb in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die zuständige Behörde, den Abriss zu genehmigen. Es ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. (Az. VG 6 K 452.18)

Textgröße ändern:

Die Genehmigung zum Abriss war unter Berufung auf das verschärfte Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Berlin untersagt worden, wonach bei einem solchen Neubau für Ersatzwohnungen eine Nettokaltmiete von 7,92 Euro pro Quadratmeter nicht überschritten werden darf.

In dem konkreten Fall will eine Grundstückseigentümerin in Berlin-Charlottenburg eine Mehrfamilienhaus mit 30 Mietwohnungen abreißen, das sei 2018 leer steht. Die Wohnfläche soll von 1300 auf 3500 Quadratmeter steigen, geplant sind darauf mehr als 60 Eigentumswohnungen.

Das Bezirksamt verweigerte ihr laut Gericht die Abrissgenehmigung, weil die Neubauwohnungen für einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt unbezahlbar seien. Dagegen klagte die Eigentümerin nun erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht.

Durch die höhere Anzahl an Wohnungen werde der Wohnraumverlust mehr als ausgeglichen, erklärte das Gericht. Die Eigentumswohnungen mit einem höheren Standard als die vorherigen Mietwohnungen dienten zudem der Versorgung des allgemeinen Wohnungsmarkts, da die Luxusgrenze nicht überschritten werde.

Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts wandte sich auch gegen die Mietobergrenze für Neubauten in solchen Fällen. Durch eine solche Regulierung werde der Neubau von Wohnungen wesentlich erschwert. Die "starre und zeitlich unbegrenzte Festlegung" eines geringen Mietpreises für Ersatzwohnungen jeder Art und Lage verletze den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

US-Autokonzern Tesla verkauft in 2024 weniger Autos als im Jahr zuvor

Der Elektroauto-Konzern Tesla hat im zurückliegenden Jahr einen Rückgang seiner Absatzzahlen verzeichnet. Wie das von dem Milliardär Elon Musk geführte Unternehmen am Donnerstag mitteilte, wurden im Jahr 2024 knapp 1,8 Millionen Fahrzeuge verkauft, was einem Rückgang um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Tanken 2024 günstiger als im Vorjahr - Preise aber weiter auf hohem Niveau

Die Preise für Treibstoff an den Tankstellen sind 2024 im Jahresvergleich zurückgegangen - aber weiter auf einem hohen Niveau geblieben. Wie der ADAC in München am Donnerstag mitteilte, kostete ein Liter Benzin E10 vergangenes Jahr 1,739 Euro im bundesweiten Schnitt und damit rund fünf Cent weniger als 2023. Der Preisrückgang beim Diesel war mit über sieben Cent noch etwas deutlicher. Ein Liter kostete durchschnittlich 1,649 Euro.

Lidl in Großbritannien bricht Umsatzrekord in der Vorweihnachtszeit

Der deutsche Lebensmittelhändler Lidl hat in Großbritannien einen neuen Rekordumsatz in der Vorweihnachtszeit gemeldet. Wie das Unternehmen am Donnerstag in London mitteilte, stieg der Umsatz in den vier Wochen vor Heiligabend erstmals auf über eine Milliarde Pfund (1,2 Milliarden Euro). Der geschäftigste Tag war dabei der 23. Dezember.

Telefon am Steuer: Neunmonatiges Fahrverbot für britischen Rapper Stormzy

Weil er am Steuer seines Rolls-Royce ein Telefongespräch führte, ist der britische Rapper Stormzy zu einem neunmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Wegen seines "gefährlichen und unverantwortlichen" Fahrverhaltens verurteilte der Richter den 31-Jährigen zusätzlich zu dem Führerscheinentzug am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 2010 Pfund (2423 Euro).

Textgröße ändern: