Deutsche Tageszeitung - Verbraucherschützer mahnen fünf E-Scooter-Verleiher ab

Verbraucherschützer mahnen fünf E-Scooter-Verleiher ab


Verbraucherschützer mahnen fünf E-Scooter-Verleiher ab
Verbraucherschützer mahnen fünf E-Scooter-Verleiher ab / Foto: ©

Wegen unzulässiger Klauseln in den Nutzungsbedingungen haben Verbraucherschützer fünf Anbieter von E-Scootern abgemahnt. Es handle sich um insgesamt 85 unzulässige Klauseln, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mit. Kunden sollen demnach etwa für Schäden aufkommen, die sie gar nicht verschuldet haben. Die Anbieter lehnten zudem oft jede Verantwortung für den Zustand der Roller ab "und wollen nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniert".

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Der vzbv mahnte die Firmen Jump Bicycles, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), Tier Mobility GmbH und Voi Technology Switzerland ab. Sie sind erst seit kurzem in deutschen Städten aktiv. Die elektrischen Tretroller sind seit Mitte Juni auf deutschen Straßen erlaubt.

Kunden werden nach Ansicht des vzbv vor allem durch die Haftungsregelungen benachteiligt. Wer etwa einen E-Scooter "auf eigene Gefahr" miete, hafte bei kundenfeindlichster Auslegung unabhängig von seinem Verschulden für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstehen.

Die Anbieter garantieren demnach teilweise weder einen verkehrssicheren Zustand der Roller noch funktionierende Akkus. Einige wälzten ihre Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Inspektion sogar vollständig auf die Kunden ab und verpflichteten diese vor jedem Fahrtantritt, unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus sorgfältig auf etwaige Mängel zu überprüfen. Dabei könnten Verbraucher die geforderte Inspektion in der Regel gar nicht fachgerecht ausführen, kritisierten die Verbraucherschützer.

Auch Leistungsgarantien fehlen demnach: Eine typische Formulierung laute etwa, "Voi liefert die Dienstleistungen, ohne diesbezüglich irgendeine Art von Garantie zu geben". Mehrere Anbieter behalten sich laut vzbv vor, den Service jederzeit einschränken oder einstellen zu können und die Mietbedingungen kurzfristig ohne Rücksicht auf die Interessen der Nutzer zu ändern.

Circ habe die geforderte Unterlassungserklärung bereits abgegeben, erklärten die Verbraucherschützer. Die Firma Tier habe ihre Bedingungen geändert. Andere Anbieter hätten signalisiert, dass sie ihre Klauseln ändern und die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wollen. Anderenfalls wird der vzbv Klage vor Gericht erheben, wie der Verband ankündigte.

(W.Uljanov--DTZ)

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