Deutsche Tageszeitung - Bericht: Immer weniger Arbeitnehmer klagen gegen ihre Unternehmen

Bericht: Immer weniger Arbeitnehmer klagen gegen ihre Unternehmen


Bericht: Immer weniger Arbeitnehmer klagen gegen ihre Unternehmen
Bericht: Immer weniger Arbeitnehmer klagen gegen ihre Unternehmen / Foto: ©

Immer weniger Arbeitnehmer klagen einem Bericht zufolge gegen ihre Unternehmen. 2018 starteten vor Deutschlands Arbeitsgerichten 320.094 neue Verfahren, wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" am Samstag berichtete. Das waren nur noch halb so viele wie 1995 und rund drei Prozent weniger als 2017, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgehe, welche die Linkspartei ausgewertet habe.

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Der überwiegende Teil der Klagen wurde demnach von Arbeitnehmern eingereicht. Es dominierten Streitigkeiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (127.963), darunter in erster Linie Kündigungsschutzklagen (122.858), und Zahlungsklagen (71.922), zum Beispiel auf ausstehenden Lohn.

Während zahlreiche Gerichtsbarkeiten über Überlastung klagen, ist bei den Arbeitsgerichten kein Antrags-Stau zu verzeichnen: 319.381 Fälle wurden dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr erledigt, das entspricht in etwa der Zahl der neuen Verfahren. Nur bei Streitigkeiten um tarifliche Eingruppierung habe es – auf sehr niedrigem Niveau – einen leichten Zuwachs gegeben.

Dass trotz steigender Beschäftigtenzahlen und damit steigenden arbeitsrechtlichen Konfliktpotenzials seit Jahren immer weniger geklagt werde, sei "besorgniserregend", sagte Linken-Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann der Zeitung. Ein Grund sei der Rückgang der Tarifbindung und damit der Mitgliedschaft in den Gewerkschaften. "Ohne gewerkschaftliche Unterstützung scheuen viele Arbeitnehmer vor Arbeitsgerichtsverfahren zurück und fordern ihre Rechte nicht ein."

Die Linken-Abgeordnete forderte: "Prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen durch gute, sozialversicherungspflichtige Arbeit ersetzt werden, damit wieder mehr Menschen von ihren Arbeitnehmerrechten Gebrauch machen."

(W.Budayev--DTZ)

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