Justizministerin will Strafen für Kriminalität in Unternehmen drastisch verschärfen
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität erleichtern. Lambrecht sagte der "Süddeutschen Zeitung" vom Donnerstag, sie halte die bisher geltenden Regeln nicht für ausreichend. Wenn in einem Unternehmen "die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren oder wenn sie es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen", dann sollten die Gerichte künftig einen größeren Spielraum bekommen, das ganze Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein vom Justizministerium vorgelegter Gesetzentwurf sieht unter anderem eine drastische Erhöhung der möglichen Geldbußen vor. Bisher liegt die Obergrenze bei zehn Millionen Euro. Künftig soll sie bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz bei zehn Prozent des Umsatzes liegen. "Bei großen Konzernen reden wir hier über mögliche Sanktionen bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen", sagte Lambrecht der Zeitung.
Das neue Gesetz würde zum Beispiel Unternehmen treffen, die im großen Stil Gammelfleisch liefern oder bei Abgaswerten betrügen. In dem der Zeitung vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die bisherige niedrige Höchststrafe von zehn Millionen Euro lasse "insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu und benachteiligt damit kleinere und mittelständische Unternehmen". Das solle sich jetzt ändern.
Außerdem wird demnach in dem Gesetzentwurf beklagt, dass das bisher geltende Recht die "Verfolgung auch schwerster Unternehmenskriminalität" allein in das Ermessen der zuständigen Behörden stelle. Das habe "zu einer uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung geführt". Deshalb solle künftig statt des Opportunitätsprinzips das Legalitätsprinzip gelten - das heißt, dass die Staatsanwaltschaften künftig immer ermitteln müssen, wenn ein Verdacht gegen ein Unternehmen besteht.
Lambrecht will außerdem, dass die Mithilfe bei der Aufklärung durch unternehmensinterne Untersuchungen strafmildernd berücksichtigt werden kann. Die Verantwortlichkeit von Unternehmen für bestimmte Straftaten habe sich mittlerweile "zu einem universal anerkannten internationalen Standard entwickelt", zitierte die "Süddeutsche" aus dem Gesetzentwurf. Dem solle nun auch in Deutschland Rechnung getragen werden. Lambrecht sagte, in Zukunft werde es "nicht mehr möglich sein, dass ein Unternehmen die Verantwortung für systematische Straftaten bei Einzelnen ablädt, sondern es wird das gesamte Unternehmen in die Verantwortung genommen".
(M.Dorokhin--DTZ)