Ryanair-Piloten dürfen nur in Großbritannien streiken
In der Diskussion um zwei für diese Woche geplante Streiks der Ryanair-Piloten hat es unterschiedliche Entscheidungen aus Großbritannien und Irland gegeben. Während die britische Justiz am Mittwoch den Streik in Großbritannien erlaubte, untersagte die irische Justiz den für Irland geplanten Streik. Piloten der irischen Fluggesellschaft wollten am Donnerstag und Freitag in beiden Ländern gegen ihre Arbeitsbedingungen und für bessere Bezahlung streiken.
Die britische Justiz erlaubte den für Großbritannien geplanten Streik und lehnte damit die Forderung der Airline ab, ihn zu verhindern. In Irland hingegen untersagte der Oberste Gerichtshof einen Streik und kam damit einem ähnlichen Antrag der Billigfluggesellschaft nach. Ryanair hatte vor Gericht argumentiert, die Streiks dürften nicht stattfinden, solange noch Vermittlungsbemühungen liefen. Der Streikbeschluss der Gewerkschaft Forsa sei überstürzt erfolgt.
Trotz der Streikerlaubnis erwarte Ryanair für die beiden Tage keine erheblichen Störungen in Großbritannien, teilte die Airline am Abend mit. Verspätungen oder Flugwechsel seien aber nicht auszuschließen.
Ryanair begrüßte das Urteil der irischen Justiz und erklärte, ohnehin habe nur eine "Minderheit der irischen Piloten" streiken wollen. Die Entscheidung der Justiz sei eine Erleichterung für die Kunden. Zugleich rief das Unternehmen die Piloten dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Sie würden "sehr gut bezahlt", erklärte das Unternehmen.
Die Forderungen der Piloten beziehen sich unter anderem auf eine bessere Bezahlung, Rentenansprüche und Leistungen im Mutterschutz. In Portugal trat am Mittwoch das Ryanair-Kabinenpersonal in einen fünftägigen Ausstand - der Airline zufolge lief der Flugverkehr zunächst allerdings weitgehend normal. In Spanien droht im September ein zehntägiger Ausstand des Kabinenpersonals.
(A.Stefanowych--DTZ)