Regierung legt weitere Anpassungen der Düngeverordnung vor
Zur Abwendung hoher EU-Strafzahlungen hat die Regierung am Mittwoch weitere Anpassungen der Düngeverordnung vorgelegt. Vorgesehen seien unter anderem "Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen" und Sperrfristen für das Düngen in besonders belasteten Gebieten, teilten das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium mit. Demnach legten Ministerin Julia Klöckner (CDU) und ihre Kabinettskollegin Svenja Schulze (SPD) die Eckpunkte am Mittwoch in einem Gespräch mit Ländern und Verbänden vor.
Hintergrund der Anpassung sind Forderungen aus Brüssel: Die EU-Kommission will bis Ende September Nachbesserungen bei der deutschen Düngemittelverordnung sehen, damit die Nitrat-Belastung des Grundwassers sinkt. Stellt die Bundesregierung Brüssel nicht zufrieden, drohen eine Klage und im Falle einer Verurteilung Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro am Tag.
Wichtig sei zu verhindern, dass zu viel Nitrat über das Düngen in die Böden gelange - zugleich müsse der Dünger "bedarfsgerecht bei der Pflanze ankommen", erklärten die beiden Ministerien. Sie verwiesen dabei auch auf die Pflicht der Länder, besonders belastete Gebiete auszuweisen. Bislang lägen erst zwölf Verordnungen vor.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, nach seiner Auffassung reichten auch die neuen Maßnahmen nicht aus, um die Nitrateinträge "nachhaltig zu reduzieren". So bleibe etwa "völlig unklar", ob und wie das von der EU-Kommission geforderte Monitoring zur Nachvollziehbarkeit der Nitratreduzierungen umgesetzt werden soll.
Mit Blick auf das Treffen hatten zudem die zuständigen Landesminister in einer gemeinsamen Erklärung gefordert, das Umsetzungsdefizit der Nitratrichtlinie "endlich zu beenden". Erst unter "massivem Druck" der EU seien neue Eckpunkte vorgelegt worden. Ob diese ausreichten, sei unklar.
Die Bundesregierung hatte Ende Juli ein Mahnschreiben aus Brüssel erhalten, in dem die Kommission binnen zwei Monaten Nachbesserungen fordert. Zum weiteren Zeitplan erklärte die Regierung, die Anpassungen würden am Mittwoch kommender Woche in Brüssel präsentiert.
(A.Stefanowych--DTZ)