Bundesarbeitsgericht verhandelt über befristete Arbeitsverträge
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt heute (09.00 Uhr) über sachgrundlos befristete Arbeitsverträge. Um so genannte Kettenbefristungen zu vermeiden, ist eine solche Befristung laut Gesetz im Grundsatz nur einmal erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings 2018 entschieden, dass eine Vorbeschäftigung unschädlich sein muss, wenn sie sehr lange her ist oder sonst die Gefahr missbräuchlicher Kettenbefristungen nicht besteht.
Danach hatte das BAG eine erneute Befristung beim selben Arbeitgeber nach acht Jahren für unzulässig gehalten. In dem nun zu entscheidenden Fall lagen zwischen den befristeten Verträgen nahezu 13 Jahre. (Az: 7 AZR 452/17)
(W.Budayev--DTZ)