Mietpreisbremse mit Grundgesetz vereinbar
Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Regelungen verstoßen demnach weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.
Das höchste deutsche Gericht nahm deshalb eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Zudem verwarf es Vorlagen des Landgerichts Berlin als unzulässig. Das Landgericht hatte die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft und deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Die zuständige Kammer des Verfassungsgerichts folgte dieser Einschätzung nicht. "Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken",erklärten die Verfassungsrichter. Die Regulierung der Miethöhe sei auch verfassungsrechtlich geeignet, dieses Ziel zu erreichen.
Die Mietpreisbremse war im Juni 2015 als erstes in Berlin eingeführt worden. Sie deckelt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent.
(M.Dorokhin--DTZ)