Bundessozialgericht klärt gesetzlichen Unfallschutz an Probearbeitstag
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel will heute (ab 11 Uhr) entscheiden, ob Arbeitsplatzbewerber während eines "Probearbeitstags" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Der Kläger hatte sich bei einem Entsorgungsunternehmen als Lkw-Fahrer beworben und bei seinem Vorstellungsgespräch einen nicht bezahlten Probearbeitstag vereinbart. Während seiner Probearbeit fiel er vom Lkw und verletzte sich am Kopf.
Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung als Arbeitsunfall ab. Der Bewerber sei noch nicht wie ein Arbeitnehmer beschäftigt gewesen. Dessen Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. (Az: B 2 U 1/18)
(N.Loginovsky--DTZ)