Bundesarbeitsgericht prüft rückwirkende Urlaubsvergütung eines Heimarbeiters
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt prüft heute (09.45 Uhr), inwieweit Heimarbeitnehmer Ansprüche aus nicht genommenem Urlaub noch rückwirkend geltend machen können. Der Kläger war 1989 als Bauingenieur und Programmierer eingestellt worden und arbeitete seit 1992 von zuhause aus. Urlaub und Arbeit an Feiertagen wurden danach nicht mehr bezahlt. Einen Antrag auf bezahlten Urlaub für 2013 lehnte der Arbeitgeber ab.
Inzwischen steht rechtskräftig fest, dass ein Heimarbeitsverhältnis bestand, das Ende April 2016 beendet wurde. Für die Zeit von 2013 bis 2016 fordert der Bauingenieur Urlaubs- und auch Feiertagsvergütung nach. (Az: 9 AZR 41/19)
(P.Vasilyevsky--DTZ)