Missbrauch des Tierwohllabels soll mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden
Wer das geplante staatliche Tierwohllabel missbräuchlich auf Lebensmitteln benutzt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Das sieht der entsprechende Gesetzentwurf der Regierung zur Einführung des Siegels vor, aus dem die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag zitierten. Der Entwurf beschreibt demnach Vorschriften zu Haltung, Transport und Schlachtung von Tieren, etwa zur Ernährung und zu Lichtverhältnissen im Stall.
Die Kriterien zur Fleischerzeugung müssen für das Label demnach "eindeutig über den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen der Tierschutzstandards" liegen. Das eigentliche Siegel ist freiwillig. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Das Gesetz sieht den Zeitungen zufolge zudem vor, dass das Landwirtschaftsministerium die konkreten Anforderungen für die Tierhaltung per Rechtsverordnung und "im Einvernehmen" mit dem Bundesumweltministerium regeln soll. Daran stört sich der Bauernverband.
"Ich halte von dem Entwurf nichts", sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied den Funke-Zeitungen. Was in dem Gesetzentwurf stehe, "kommt einem Offenbarungseid des Bundeslandwirtschaftsministeriums gleich". Denn damit gebe das Ressort von Ministerin Julia Klöckner (CDU) "originäre Kompetenzen an das Bundesumweltministerium ab". "Wenn solche Vorgaben nur noch im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden können, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitzt, dann habe ich große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis", sagte Rukwied.
An Klöckners Plänen gibt es immer wieder auch grundsätzliche Kritik, vor allem von Tierschutzorganisationen, aber auch von den Grünen. Sie stören sich am freiwilligen Charakter des geplanten Labels und fordern eine verpflichtende Kennzeichnung.
(P.Vasilyevsky--DTZ)