Regierung will "Sumpf des grauen Kapitalmarkts weiter austrocknen"
Nach milliardenschweren Pleiten wie der des Containervermittlers P&R will die Bundesregierung Kleinanleger stärker vor unseriösen Anbietern auf dem grauen Kapitalmarkt schützen. Bundesfinanz- und -justizministerium stellten am Donnerstag Eckpunkte vor, die Anbieter zu mehr Transparenz verpflichten und der Aufsichtsbehörde Bafin mehr Kontrollbefugnisse einräumen. "Wir trocknen den Sumpf des grauen Kapitalmarktes weiter aus", sagte Gerd Billen, Verbraucherschutz-Staatssekretär im Justizministerium.
Eine Konsequenz aus dem Fall P&R, wo der Anbieter zunächst tatsächlich Container bestellte und verkaufte, sich das Geschäftsmodell dann aber zu einem Schneeballsystem entwickelte, ist die "verpflichtende Mittelverwendungskontrolle": Direktinvestment-Anbieter müssen künftig einen unabhängigen Dritten wie Anwälte oder Wirtschaftsprüfer beauftragen, die Verwendung der Mittel zu prüfen. Das Ergebnis muss veröffentlicht werden. Die Bafin soll künftig zudem bei Verdachtsfällen Auskünfte und Unterlagen verlangen können, und zwar nicht erst für eine Sonderprüfung, sondern auch schon für eine Klärung im Vorfeld.
Anlageobjekte wie Immobilien oder Energieprojekte, bei denen im Verkaufsprospekt nur sehr allgemeine Angaben auftauchen - sogenannte "Blindpool-Konstruktionen" - sollen Privatanlegern künftig gar nicht mehr angeboten werden dürfen. Bei diesen Konstruktionen erhalten die Anleger laut Finanzstaatssekretär Jörg Kukies kein detailliertes Bild eines Geschäftsmodells - und können daher nur schlecht abschätzen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die versprochene Rendite erzielt werden kann.
Unvollständige Verkaufsprospekte, bei denen einzelne Bedingungen wie etwa die Höhe der Zinszahlungen zunächst fehlen, sind seit Mitte Juli bereits verboten.
Eine Konsequenz aus der Pleite des Windparkbetreibers Prokon im Jahr 2014 ist die geplante Beschränkung des Eigenvertriebs: Ein Anbieter soll seine Anlage nicht auch selbst vertreiben dürfen, sondern muss dies an Finanzvermittler abgeben. Denn sie stehen unter Aufsicht und müssen nachweisen, dass sie entsprechende Sachkunde besitzen. Der klassische Interessenskonflikt - der Betreiber wirbt um möglichst viel Geld für sein Projekt - soll damit ausgeschaltet werden. Freie Finanzvermittler sollen künftig nicht mehr von den Gewerbeämtern oder Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt werden, sondern von der Bafin.
Anbieter von geschlossenen Publikumsfonds, die sich derzeit wegen eines niedrigen Fondsvolumens bei der Bafin nur registrieren lassen müssen, sollen künftig eine Erlaubnis der Behörde einholen müssen. So will die Regierung verhindern, dass Kleinanleger eine bloße Registrierung schon für ein Qualitätsmerkmal eines Fonds halten könnten. Bereits aufgelegte geschlossene Publikumsfonds sollen Bestandsschutz bekommen, wie Kukies sagte. Für die anderen seien Übergangsregeln geplant.
Als "scharfes Schwert" der Bafin bezeichnete der Finanzstaatssekretär deren Möglichkeit, Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Produkten zu beschränken oder gar zu verbieten. Diese Befugnis nutze die Bafin bereits konsequent aus. Teilweise führt demnach bereits eine Anhörung oder eine Ankündigung dazu, dass der Verkauf einer dubiosen Anlage eingestellt oder gar nicht erst gestartet wird.
Das gesamte Maßnahmenpaket enthält neun Vorschriften - einige sind bereits umgesetzt, andere sollen in den kommenden Monaten als Referentenentwurf vorliegen, wie die beiden Staatssekretäre ankündigten. Billen betonte, die Bafin werde sich auch stärker bei der Verbraucherbildung engagieren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband weist seit Jahren darauf hin, dass Produkte des grauen Kapitalmarkts ohne transparente Preisbildung zum Beispiel an einer Börse nicht an Privatanleger verkauft werden sollten. Für Verbraucher seien solche Produkte "zu komplex und bergen zu hohe Risiken" - die Verbraucherschützer fordern daher, den aktiven Vertrieb ganz zu verbieten.
(W.Budayev--DTZ)