"FAZ": Bahn muss für Verspätungen und Ausfälle immer mehr Entschädigung zahlen
Die Entschädigungszahlungen der Deutschen Bahn an Fahrgäste aufgrund von Verspätungen und Zugausfällen haben sich nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Montag in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahr 2018 erstattete das Unternehmen demnach rund 54,5 Millionen Euro, 2014 waren es 27 Millionen Euro, zitierte die Zeitung aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Die Zahlungen beziehen sich demnach vor allem auf den Fernverkehr, enthalten aber auch Ersatzzahlungen im Regional- und S-Bahn-Verkehr. Der "Entschädigungsrekord" im vergangenen Jahr sei zum Teil auf die schlechte Pünktlichkeit im Fernverkehr zurückführen, berichtete die "FAZ". 2018 kamen 74,9 Prozent der ICE- und IC-Züge pünktlich an, das heißt mit weniger als sechs Minuten Verspätung. 2017 waren 78,5 Prozent der Fernzüge pünktlich, 2016 waren es 78,9 Prozent.
Der Anteil der Störungen durch "höhere Gewalt" stieg dem Bericht zufolge auf 13,5 Prozent im Jahr 2018 - nach 11,4 Prozent 2017 und 9,4 Prozent 2016. Zur höheren Gewalt zählt die Bahn nicht nur extremes Wetter, Unfälle und Streik, sondern auch "plötzlich auftretende Fahrzeugmängel".
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Roman Müller-Böhm warnte davor, die Verbraucherrechte bei "höherer Gewalt" auszuhöhlen. Nachweislich sei der Anteil der Zugausfälle durch höhere Gewalt gestiegen, sagte er der "FAZ". Es scheine daher vor allem für die Deutsche Bahn vorteilhaft, diese als Entschädigungsgrund einzuschränken, um die Bilanz zu schonen.
Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann (CDU) fordert in seinem Antwortschreiben auf die FDP-Anfrage Erleichterungen für betroffene Fahrgäste von der Bahn: "Aus Sicht der Bundesregierung ist es notwendig, die praktische Durchsetzung der Fahrgastrechte zu verbessern", zitierte die "FAZ". Fahrgäste sollten es demnach künftig einfacher haben, eine Entschädigung zu beantragen. Die Regierung habe die Bahn aufgefordert, "zumindest für Online-Tickets auch ein Online-Verfahren einzuführen". Derzeit muss ein Papier-Formular ausgefüllt werden.
(L.Møller--DTZ)