Datenschützer: Google stoppt Kontrolle von Sprachmitschnitten durch Mitarbeiter
Die Hamburger Datenschutzbehörde hat vom Internetkonzern Google im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Zusicherung erhalten, für weitere drei Monate keine akustischen Mitschnitte aus den eigenen Sprachassistenten von Mitarbeitern auswerten zu lassen. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Sie rief die für andere Anbieter zuständigen Behörden auf, ähnliche Verfahren einzuleiten. Die Nutzung derartiger Assistenten sei mit Blick auf die Privatsphäre "hoch risikoreich".
Die Hamburger Datenschutzbehörde bezog sich auf Berichte, wonach Google akustische Mitschnitte seines Sprachassistenten Google Home von Menschen abhören lässt. Sie sollen analysieren, ob die zur Auswertung eingesetzten Computerprogramme richtig arbeiten. Nach eigenen Angaben leitete sie deshalb ein Verwaltungsverfahren ein. Google erklärte, dass die Praxis gegenwärtig gestoppt sei. Das soll ab 1. August weitere drei Monate so bleiben.
Prinzipiell ist die irische Datenschutzbehörde für die Angelegenheit zuständig. In dem Land hat Google seine EU-Zentrale. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU gebe nationalen Datenschutzbehörden in Fällen mit "dringendem Handlungsbedarf" aber die Kompetenz, in ihrem Zuständigkeitsbereich für bis zu drei Monaten Maßnahmen zu treffen, erläuterte die Hamburger Datenschutzbehörde.
Demnach bezieht sich der Stopp der Gesprächskontrolle laut Google auf die gesamte EU, nicht nur auf Deutschland. In Deutschland hat der Hamburger Datenschützer die Zuständigkeit für Google, das der Internetkonzern seine Deutschlandzentrale in der Hansestadt hat.
(W.Uljanov--DTZ)