Deutsche Tageszeitung - OVG Münster ordnet Überarbeitung des Luftreinhalteplans in Aachen an

OVG Münster ordnet Überarbeitung des Luftreinhalteplans in Aachen an


OVG Münster ordnet Überarbeitung des Luftreinhalteplans in Aachen an
OVG Münster ordnet Überarbeitung des Luftreinhalteplans in Aachen an / Foto: ©

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Luftreinhalteplan der Stadt Aachen für rechtswidrig erklärt. Das Land Nordrhein-Westfalen müsse den Plan überarbeiten, urteilten die Richter am Mittwoch nach einer Mitteilung des OVG. Ob und wann es in Aachen zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommen wird, sei derzeit offen. Damit wurde das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittene erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt.

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Das Gericht legte zudem allgemeine Anforderungen an Luftreinhaltepläne fest. Diese müssten den Angaben zufolge insbesondere zusätzliche Maßnahmen wie etwa Fahrverbote für den Fall bereithalten, dass die Grenzwerte mit den bisherigen Maßnahmen entgegen der Prognose nicht schnellstmöglich eingehalten werden. Die Anforderungen "werden auch für die derzeit noch anhängigen weiteren 13 Verfahren zu Luftreinhalteplänen in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen Bedeutung haben".

Der Luftreinhalteplan der Stadt Aachen ist dem Urteil zufolge rechtswidrig, weil die darin vorgesehenen Maßnahmen nicht den Anforderungen der Europäischen Richtlinien und des Bundesimmissionsschutzgesetzes genügen. An verschiedenen Messstellen in Aachen sei der seit Januar 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht eingehalten worden. Die Bezirksregierung Köln habe einen Luftreinhalteplan ab Januar 2019 aufgestellt. Fahrverbote seien nicht vorgesehen. Das Oberverwaltungsgericht hält diesen Luftreinhalteplan "für unzureichend".

Daher müsse nun das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, den Luftreinhalteplan 2019 "unverzüglich" fortschreiben. Dies daure erfahrungsgemäß mehrere Monate. "Ob es eines Fahrverbotes bedarf, hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der Messwerte und einer hinreichend einzelfallbezogenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die Behörde ab."

Der Anwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger, begrüßte die Entscheidung des OVG. Die DUH habe dem Land Nordrhein-Westfalen bereits Gespräche angeboten, um das Urteil auch für die anderen Städte umzusetzen, zu denen derzeit Verfahren über die Luftreinhaltepläne laufen. Fahrverbote seien dabei das "letzte Mittel", sagte Klinger der Nachrichtenagentur AFP. In einigen Städten werde es aber "wohl nicht ohne Fahrverbote gehen".

Die DUH wollte erreichen, dass der Luftreinhalteplan für Aachen so fortgeschrieben wird, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. An beiden Messstationen der Stadt wird der Wert demnach "seit Jahren überschritten". Das Verwaltungsgericht Aachen hatte im Juni vergangenen Jahres die zuständige Bezirksregierung Köln verurteilt und angeordnet, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und um Dieselfahrverbote zu ergänzen.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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